Änderungen beim Wandern
Aufgrund von Fehlern in den Angaben auf dieser Seite hier nochmal die Neuerungen beim Wandern. Wer innerhalb des Kreises Verden wandern möchte, braucht dafür keine Wandergenehmigung mehr, sondern muss die Wanderung nur noch anzeigen (beim Veterinäramt oder Wanderwart). Es ist auch kein Gesundheitszeugnis mehr nötig, es muss nur eine Probenahme auf AFB dem Veterinäramt vorliegen. Ein Gesundheitszeugnis (20€) ist dann nur noch beim Verkauf/Verschenken von Bienen nötig. Allerdings ist beim Transport von Bienen ein Gesundheitszeugnis nötig. Wer also mit seinem Auto bei der Wanderung angehalten wird, muss rein rechtlich ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Die meisten Polizisten werden allerdings (so Erfahrungsberichte) eher dazu tendieren, einen Imker schnell weiter zu schicken und ihm eine unfallfreie Fahrt wünschen. Für die Wanderung außerhalb des Kreises ist ein Gesundheitszeugnis nötig.
AFB-Freiwilligenbeprobung
Für die freiwillige Beprobung gibt es Änderungen. Diese Proben werden nur noch mit 4 statt mit 15 € bezuschusst, der Eigenanteil beträgt damit 21 € pro Probe. In dieser Probe können 12 bis max. 20 Völker zusammengefasst werden. Aufgrund des Beschwerdebriefs der Imkervereine Achim und Verden hat das Sekretariat des Niedersächsischen Landwirtschaftsministers Meyer allerdings eine Anhebung der Bezuschussung auf den alten Stand von 15 € pro Probe in Aussicht gestellt.
Eine Geschichte von Bienen und Hühnereiern (SPIEGEL ONLINE)
Die "Imkermischung Landkreis Verden" wurde weiterentwickelt