Hier findet ihr wichtige Informationen, die uns allen und natürlich auch jedem einzelnen Imker helfen können, Bienenkrankheiten vorzubeugen und so unter Umständen auch Sperrgebiete bei Seuchenbefund vermeiden zu können!
Das wichtigste zuerst!
Seit 2022 müssen Imker die Varroabehandlung mit Ameisen-, Milch-, und Oxalsäure dokumentieren!
Dafür haben wir im Downloadbereich Vorlagen bereitgestellt.
Egal, ob ihr Mitglied im Imkerverein seid, oder nicht:
Meldet bitte unbedingt die Standorte eurer Bienenvölker bei den zuständigen Mitarbeitern des Veterinäramtes an!
Die Kontaktdaten findet ihr hier>>
Nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung hat jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde wiederum erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registriernummer (die Registriernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamtes herausgegebenen Gemeindeschlüssels sowie einer vierstelligen individuellen Betriebsnummer gebildet).
Imker, die es dennoch nicht für nötig halten, ihre Standorte beim Veterinäramt zu melden, können im Fall des Ausbruchs der amerikanischen Faulbrut unter Umständen ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren:
Soweit Bienenvölker wegen des Auftretens einer anzeigepflichtigen Bienenseuche abgetötet werden müssen, steht dem Imker eine Entschädigung zu, die den Imker für den Verlust entschädigen und ihn zur Mitarbeit motivieren soll. Bei der Entschädigung wird der gemeine Wert des Bienenvolkes bis zu einem Höchstsatz von 200 Euro je Bienenvolk zu Grunde gelegt (§§ 15 ff. Tiergesundheitsgesetz). Die Entschädigung kann ganz entfallen, wenn der Imker schuldhaft gegen Vorschriften verstoßen hat; die Entschä-digung kann aber auch nur teilweise gewährt werden, wenn die Schuld nur gering ist.